Online Shops kaum auf EU-Datenschutz vorbereitet

Datenschutz: drohen ab Juni Abmahnungen? Fotolia ©Alexander Limbach

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Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO in ganz Europa. Damit sollen die Datenschutzbestimmungen in den 27 EU-Staaten standardisiert und neue Nutzerrechte an den eigenen Daten begründet werden.

User bestimmen künftig, wer welche Daten über sie sammeln darf

Neben einem ‚Recht auf vergessen werden‘ und Aufkunftspflichten von Unternehmen und Behörden über gespeicherte Kundendaten können User bestimmen, ob ihre Daten weitergegeben werden dürfen oder auch gelöscht werden müssen. Betriebe, die in größerem Umfang mit sensiblen Daten umgehen, haben künftig erweiterte Dokumentationspflichten und müssen Datenschutzbeauftragte einsetzen, wenn sie über mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Datenselbstbestimmung gilt auch gegenüber US-Konzernen

Da das ‚Marktortprinzip‘ gilt, müssen sich auch US-Unternehmen wie Amazon, Google, Apple, Facebook, Twitter, WhatsApp, Pinterest oder YouTube den Datenschutzwünschen der User unterwerfen, wenn sie in Europa tätig sind. Viele werden das freiwillig nicht tun.

Online Shops riskieren Abmahnungen bei mangelndem Datenschutz

Dies trifft natürlich auch auf Online Shops zu. Eine Stichprobe unter 50 umsatzstarken Online Shops vom März stellte fest, dass etwa 70 % der Unternehmen schlecht oder gar nicht auf die DSGVO vorbereitet sind. Eine Welle von Abmahnungen im Namen des Datenschutzes könnte auf viele unbedarfte Websites zukommen.

Tracking und Cookies nur mit transparenter Zustimmung

Besonders beim Tracking scheitern zahlreiche Online Shops an den neuen Vorschriften: verfolgt ein Unternehmen seine Kunden mit Cookies oder anderen Trackern, müssen diese nicht nur zuvor zugestimmt haben. Diese Zustimmungen müssen auch in nachprüfbarer Form gespeichert und leicht zugänglich sein. Bei einem Ausstieg des Kunden dürfen keine Tags des Users mehr geladen werden. Tatsächlich werden Tracking-Codes, Retargeting oder Facebook-Like-Buttons häufig auch ohne Einwilligung weiter geladen.

Jugendliche dürfen nicht verfolgt werden

Problematisch ist auch, dass künftig Personen unter 16 Jahren nicht mehr getrackt werden dürfen. Der Altersbezug muss bei Social-Media-Kampagnen berücksichtigt werden und ist nicht immer leicht zu prüfen. Da die digital-affine Zielgruppe unter 16 gerade bei Social Media-Portalen einen Großteil des Traffics ausmacht und oft explizit Teil des Geschäftsmodells ist, werden diese Medien der DSGVO mehrheitlich nicht freiwillig folgen.

Ausnahmen beim Datenschutz nähren weitere Konflikte

Das Recht an den eigenen Daten dürfte künftig nicht nur im kommerziellen Bereich die Kundenzufriedenheit trüben und zu manchem Rechtsstreit führen. Denn nicht wenige Unternehmen haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass Daten wenig kosten und für sie frei verfügbar, ja oft ihre Geschäftsgrundlage sind. Die europäische Datenschutzverordnung enthält zwar auch eine Reihe von Ausnahmen von der Selbstbestimmung und manchen Interpretationsspielraum. Doch das schafft eher mehr Unklarheit als Datensicherheit und wird für weitere Konflikte sorgen.

Datenschutzrichtlinie fordert Anpassungen zahlloser Websites

Trotz alledem ist die DSGVO ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wird sie Web-Administratoren, SEOs und Datenverantwortlichen noch eine ganze Weile unerwartete Überraschungen bescheren.

Bild: Datenschutz: drohen ab Juni Abmahnungen? Fotolia ©Alexander Limbach

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