Manipulierte Bewertungen
Das Bewertungsportal Yelp geht gegen Anbieter die ihren Kunden positive Bewertungen und das filtern negativer Bewertungen versprechen vor. Yelp geht es vorallem um die Anstiftung zum Verstoß gegen die eigenen Vertragsbedingungen und um einen möglichen Missbrauchs sowie des Markenlogos.
Die Klage
Yelp hat beim kalifornischen Bundesgericht eingereicht, dass die drei Webseiten YelpDirector, Revpley und Reveleap Markenverletzung, unfairen Wettbewerb und Cybersquatting betrieben haben. Nach Yelps Aussage würden diese drei Seiten versuchen, das System von Yelp zu manipulieren. Durch diese verfahren soll wohl das Vertrauen der Yelp-Nutzer untergraben werden. Beispielsweise wird in der Klageschrift YelpDirector vorgeworfen, es verkaufe Geschäftsinhabern Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen für einen monatlichen Beitrag. Zudem sollten auch noch alle Bewertungen mit drei und weniger Sternen ausgefiltert werden. Es seien wohl Mails an Kunden versandt worden, in denen die Rede davon ist, das YelpDirector eine neue Software erfunden hat, die 4-5 Sterne Bewertungen erstellt und 3 und weniger Sterne Bewertungen filtert.
Bei Yelp stört man sich vor allem an der Nutzung des eigenen Namens und des Yelp-Logos durch die genannten Parteien. Dies führt nämlich zu irrtümlicher Wahrnehmung, das Yelp mit diesen in Verbindung stehe. Yelp wirft den Unternehmen außerdem in einen Blogpost vor, die Kunden mit Umfragen zu bombadieren und sie duch die Auslobung von Gewinnspielen zur Abgabe von Bewertungen bewegen zu wollen.
Yelp wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ein Missbrauch des Bewertungssystems durch Inserenten mit Maßnahmen aus dem Consumer Alert Programm sanktioniert werden können. Betreffende die im Verdacht stünden, ihre Bewertungen zu manipulieren, erhalten dann eine entsprechende Markierung.
Wie es mit Yelp und der Anklage weiter geht erfahren Sie hier.
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